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Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.
Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden. Strenge Vorschriften regeln daher die Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Große Verpflegungseinrichtungen müssen besonders auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten.
Nach §§ 3–8 der LMHV sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
In der LMHV sind hygienische Mindestanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln festgelegt. Wichtigster Bestandteil ist die Gewährleistung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems in Anlehnung an HACCP, um mögliche Gesundheitsgefahren, z.B. Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen, zu vermeiden. Zudem müssen laut der LMHV alle Mitarbeiter in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden.
(Hazard Analysis and Critical Control Points), zur Vermeidung bzw. Früherkennung eines Befalls von Mäusen, Ratten, Schaben, Motten und anderen Schädlingen
Die Kontrollmaßnahmen können enthalten:
eine Gefahrenanalyse Ihres Betriebs bezüglich möglicher Schadorganismen
die Untersuchung nach baulichen, hygienischen und organisatorischen Mängeln, die einen Eintritt von Schadorganismen erleichtern
die Einrichtung und Kontrolle von Monitoring-Systemen zur Früherkennung von Schadorganismen
eine umfassende Dokumentation
Bekämpfungsmaßnahmen gegen aufgetretene Schadorganismen
Ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Schädlingsmanagement sorgt dafür, dass Sie Ihre hygienischen Standards in einem hohen Maße einhalten können.
Ein hoher Hygienestandard schafft Sicherheit.
Sicherheit bedeutet Vertrauen
Vertrauen bedeutet Umsatz
Ein erfolgreiches Schädlingsmanagement wird durch folgende Punkte erreicht:
Vermeidung - Früherkennung - Bekämpfung
Unter Vermeidung ist die unkomplizierte und diskrete Weise zu verstehen, mit der bauliche, hygienische und organisatorische Gegebenheiten untersucht und beurteilt werden.
Vorhandene „Schwachstellen" können so aufgedeckt und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden, die einen Neubefall oder wiederholten Befall von Schadorganismen erschweren oder verhindern.
Um eine Früherkennung von Schadorganismen zu erzielen werden individuelle, auf den Betrieb angepasste, Servicepakete zusammengestellt.
Die betrieblichen Kontrollmaßnahmen werden entsprechend ihren Wünschen nach dem HACCP-Prinzip (Hazard Analysis and Critical Control Points) durchgeführt und beinhalten unterschiedliche Monitoring-Systeme zur Früherkennung eines Befalls, sowie eine umfassende Dokumentation.
Eine individuelle Bekämpfung von Schadorganismen führt im Allgemeinen schnell zu einer Befallsfreiheit. Das gelingt durch den Einsatz von hochspezifischen Bekämpfungsmitteln, die bei minimaler Wirkstoffkonzentration einen maximalen Erfolg mit sich bringen.