Glossar

Nachfolgend finden Sie eine Erklärung der wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung.

A

Akarizide

Als Akarizide (Acari = Milbe) werden Wirkstoffe (biologisch oder synthetisch hergestellt) bezeichnet, die zur Bekämpfung von Spinnentieren (Milben, Spinnen, Taubenzecken) geeignet sind. Sie können dabei als Kontakt-, Atem- oder Fraßgift wirken. Die Wirkstoffe werden im Spritz-, Sprüh- oder Nebelverfahren ausgebracht.

H

HACCP

Das Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (abgekürzt: HACCP-Konzept, deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll.

 

Das HACCP-Konzept fordert:

  • alle im Verantwortungsbereich eines Unternehmens vorhandenen Gefahren für die Sicherheit der Lebensmittel zu analysieren,
  • die für die Sicherheit der Lebensmittel kritischen Punkte zu ermitteln,
  • Eingreifgrenzen für die kritischen Lenkungspunkte festzulegen,
  • Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der kritischen Punkte einzuführen,
  • Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen festzulegen,
  • zu überprüfen, ob das System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit geeignet ist, und
  • alle Maßnahmen zu dokumentieren.
Herbizide

Unter Herbiziden werden chemische Unkrautbekämpfungsmittel verstanden.
Schadpflanzen konkurrieren mit Nutzpflanzen um Licht, Wasser, Nährstoffe und Lebensraum. Es ist daher wüschenswert, durch eine Verringerung der Schadpflanzen eine Steigerung der Flächenerträge zu erreichen.

I

Insektizide

Insektizide sind chemische oder biologische Stoffe, die bei der Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt werden, um Schäden an Pflanzen, Tieren oder Menschen, an Nahrungsmitteln, Vorräten und anderen Materialen zu verhindern.

L

Larvizide

Ein Larvizid ist ein Gift zur Abtötung der Larven von Insekten oder Milben. Larvizide gehören zu den Schädlingsbekämpfungsmitteln.

LMHV

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Die aktuelle Lebensmittelhygiene-Verordnung löste die Verordnung vom 5. August 1997 Mitte August 2007 ab.

 

Nach §§ 3-8 der LMHV sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Analyse der Gefahren im Produktionsablauf
  2. Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte/Risiken
  3. Festlegung der kritischen Grenzwerte
  4. Festschreibung und Durchführung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen
  5. Dokumentation der kritischen Punkte
  6. Regelmäßige Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen
  7. Fortbildung der Mitarbeiter

S

Schädlingsbekämpfer

Wer das Ausmaß des Schadens ermisst, den Ungeziefer, tierische und pflanzliche Schädlinge verursachen, begreift die Notwendigkeit gezielter Bekämpfungsmaßnahmen. Die zahlreichen und verschiedenartigen Plagegeister zu besiegen, ist nur dem möglich, der ihre Lebensgewohnheiten, ihre Schadenwirkung und die wirksamsten Bekämpfungsmethoden und –mittel genau kennt. Nur er kann den Kampf erfolgreich und umfassend führen.

 

Der Schädlingsbekämpfer leistet Gewähr für sachgemäße und erfolgreiche Arbeit. Er besitzt alle erforderlichen biologischen, chemischen und toxikologischen Kenntnisse, die ihn befähigen,

  • Ursache und Ausmaß einer Schädlingsplage zu erkennen
  • die für den speziellen Fall wirksamsten Präparate und Geräte auszuwählen und mit optimalem Erfolg einzusetzen
  • unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen etwaige ungünstige Nebenwirkungen bestimmter Mittel – Gefährdung von Menschen und Haustieren, nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln und Nutzpflanzen – von vornherein und mit absoluter Sicherheit auszuschließen.
Template by iNet Robots